Inhalt der folgenden Vereinbarung ist die Festlegung der Bedingungen für die Nutzung des Gute-Tat EHRENAMTSMANAGERS (im Folgenden der „EHRENAMTSMANAGER“ genannt).
1. Vertragsgegenstand
Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Nutzung des von der Stiftung Gute-Tat.de unter dem Namen „EHRENAMTSMANAGER“ bereitgestellten Softwaresystems zur Verwaltung von Ehrenamtlichen und Projektangeboten sowie zur Organisation ehrenamtlicher Arbeit.
2. Konditionen der Nutzung
2.1 Die Basisversion des EHRENAMTSMANAGERs beinhaltet die Verwaltung von bis zu 100 Projekten und bis zu 100 Ehrenamtlichen. Es können bis zu drei Zugänge angelegt werden. Die Basisversion wird dem Nutzer unentgeltlich bereitgestellt, sofern der Nutzer als gemeinnützig anerkannt ist. Die Gemeinnützigkeit ist auf Anfrage von Gute-Tat.de durch einen entsprechenden Freistellungsbescheid nachzuweisen. Verliert der Nutzer die Gemeinnützigkeit, dann ist er verpflichtet die Stiftung Gute-Tat.de zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen.
2.2 Die Profiversion des EHRENAMTSMANAGERs beinhaltet die Verwaltung von Projekten, Ehrenamtlichen und Organisationen. Für die Nutzung der Profiversion wird für den gemeinnützigen Nutzer eine monatliche Gebühr fällig, die von der Anzahl der zu verwaltenden Ehrenamtlichen, Projekten und Organisationen abhängt. Bei bis zu 250 Ehrenamtlichen/Projekten/Organisationen beträgt die Gebühr 29 €, bei bis zu 500 Ehrenamtlichen/Projekten/Organisationen beträgt die Gebühr 39 €, und bei bis zu 1000 Ehrenamtlichen/Projekten/Organisationen beträgt die Gebühr 49 €. Ab einer Anzahl von über 1000 zu verwaltenden Ehrenamtlichen/Projekten/Organisationen muss die monatliche Gebühr neu festgelegt werden. Die Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühr wird halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig.
2.3 Für Nutzer die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, ist die Nutzung der Profiversion des EHRENAMTSMANAGERs möglich. Die monatlichen Nutzungsgebühren entsprechen den Nutzungsgebühren wie unter Punkt 2.2 aufgelistet, zuzüglich eines Aufschlages von 10%. Die Gebühren verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühr wird halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig.
2.4 Gute-Tat ist berechtigt, die Entgelte, Nutzungs- und Zahlungsbedingungen für den EHRENAMTSMANAGER gemäß Punkt 9.2 von Zeit zu Zeit zu ändern.
3. Weiterentwicklung, Zugang, Sicherheit und Datenschutz
3.1 Gute-Tat ist berechtigt, den EHRENAMTSMANAGER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu verbessern und/oder zu verändern, vorausgesetzt, dass dem Nutzer diese Verbesserungen und/oder Veränderungen zumutbar sind.
3.2 Der Zugang zum EHRENAMTSMANAGER erfolgt über einen individuellen Benutzernamen und ein Passwort, diese können durch den Systemverantwortlichen des Nutzers eigenständig für alle weiteren Benutzer angelegt und verwaltet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die durch ihn angelegten Passwörter und Benutzernamen vertraulich zu behandeln und übernimmt die volle Verantwortung für die Verwendung der Zugänge zum EHRENAMTSMANAGER durch ihn selbst oder durch Dritte. Der Nutzer ist verpflichtet, Gute-Tat unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sobald er von einer nicht autorisierten Nutzung der von ihm angelegten Zugänge oder von einem sonstigen Sicherheitsrisiko erfährt.
3.3 Gute-Tat und der Nutzer sind verpflichtet, sämtliche auf die Erhebung von Daten anwendbaren Daten-schutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen einzuhalten.
4. Nutzungs- und Inhaberrechte
4.1 Gute-Tat räumt dem Nutzer hiermit das beschränkte, widerrufbare, nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht am EHRENAMTSMANAGER ein. Das Recht zur Nutzung ist auf den Nutzer beschränkt. Gute-Tat bleibt Inhaber sämtlicher Rechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf sämtliche gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte am EHRENAMTSMANAGER und seiner Dokumentation. Alle Rechte am und im Zusammenhang mit dem EHRENAMTSMANAGER und seiner Dokumentation verbleiben bei Gute-Tat.
4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, weder selbst noch einem Dritten zu gestatten: (a) die Software oder die Dokumentation zu kopieren oder zu verändern; (b) zu versuchen, den Sourcecode der Software aufzu-decken; (c) den EHRENAMTSMANAGER oder die Dokumentation zu vermieten, zu verkaufen oder anderweitig Rechte hieran zu übertragen; (d) Kennzeichnungen von Rechten oder sonstige Bezeichnungen in oder auf dem EHRENAMTSMANAGER sowie der dazugehörigen Dokumente zu entfernen oder (e) irgendwelche Software oder eine Routine zu verwenden, die in den Funktionsablauf des EHRENAMTSMANAGERs eingreift.
4.3 Der Nutzer verpflichtet sich, den EHRENAMTSMANAGER ausschließlich für die eigenen, gemeinnützigen Zwecke zu nutzen. Die Software darf Dritten ohne eine schriftliche Zustimmung von Gute-Tat gegen Entgelt oder unentgeltlich nicht zugänglich gemacht werden.
4.4 Dem Nutzer ist nicht gestattet die Marken, Namen, Logos, Domainnamen oder andere Schutzrechte von Gute-Tat, die mit dem EHRENAMTSMANAGER verbunden sind, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Gute-Tat zu benutzen sowie Hinweise auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, Marken oder andere Schutzrechtshinweise, die im Zuge des EHRENAMTSMANAGER in oder auf einem beliebigen Gegenstand erscheinen, zu entfernen, zu unterdrücken oder zu verändern.
4.5 Das hiermit eingeräumte Recht zur Nutzung des EHRENAMTSMANAGERs endet mit der Beendigung dieser Vereinbarung nach Maßgabe des Punktes 8.
4.6 Sämtliche Rechte an den durch den Nutzer eingegebenen Daten verbleiben bei dem Nutzer. Gute-Tat hat keinerlei Rechte an diesen Daten und ist weder befugt diese in jeglicher Form zu bearbeiten, noch sie an Dritte weiterzugeben.
5. Referenz/Werbung
Der Nutzer räumt Gute-Tat das beschränkte Recht ein, seine Organisations- bzw. Unternehmensbezeichnun-gen, seine Marken und seine Logos in Präsentationen, Marketingmaterialien und dem Internet als Referenz für die Nutzung des EHRENAMTSMANAGERs einzusetzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt mit der Beendigung dieser Vereinbarung nach Punkt 8.
6. Haftungsfreistellung
Der Nutzer verpflichtet sich, Gute-Tat und seine Erfüllungsgehilfen für sämtliche Kosten zu entschädigen bzw. freizuhalten, die dadurch entstehen, dass der Nutzer bestehende Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung des EHRENAMTSMANAGERs verletzt oder Dritte, denen der Nutzer Zugang zum EHRENAMTSMANAGER gewährt, Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzen. Der Nutzer verpflichtet sich zudem, Gute-Tat von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung des EHRENAMTSMANAGERs durch den Nutzer erhoben werden könnten, freizuhalten.
7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
7.1 Der EHRENAMTSMANAGER wird dem Nutzer „wie beschaffen“ zur Verfügung gestellt, Gute-Tat über-nimmt keinerlei Mängelgewährleistung hierfür. Insbesondere übernimmt Gute-Tat keine Gewähr dafür, dass: (a) der EHRENAMTSMANAGER dem Bedarf des Nutzers entspricht oder die Nutzung ununterbrochen, sicher und fehlerfrei möglich ist, (b) dass Fehler behoben werden, (c) dass der EHRENAMTSMANAGER frei von Viren oder anderer Schadsoftware ist, wenngleich sich Gute-Tat und ihr Provider (index) durch den Einsatz von Antiviren und Sicherheitslösungen darum bemühen, die Daten frei von Schadsoftware zu halten oder (d) dass die Benutzung des EHRENAMTSMANAGERs und sonstiger im Rahmen des EHRENAMTSMANAGERs zur Verfügung gestellten Informationen richtig, genau oder in anderer Form zuverlässig möglich ist.
7.2 Gute-Tat haftet gegenüber dem Nutzer für seine einfachen Erfüllungsgehilfen, sofern diese vorsätzlich handeln und sofern diese eine wesentliche Vertragspflicht grob fahrlässig verletzen. In Fällen von (leichter) Fahrlässigkeit haftet Gute-Tat nur für den Fall des Bruchs wesentlicher Vertragspflichten. In allen Fällen ist die Haftung begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.
7.3 In allen anderen Fällen wird die Haftung von Gute-Tat ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung
8.1 Diese Vereinbarung tritt mit der Zustimmung bei der online Anforderung des Ehrenamtsmanagers in Kraft. Sie kann von beiden Vertragsparteien aus beliebigem Grund jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form mit Unterschrift zu erfolgen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
8.2 Nach der Kündigung dieser Vereinbarung: (a) wird Gute-Tat die Zugänge des Nutzers zum EHRENAMTSMANAGER deaktivieren; (b) hat der Nutzer keinen Anspruch auf die Rückerstattung irgendeines Nutzungsrechts; (c) hat der Nutzer ausschließlich Anspruch auf die Rückerstattung eines Entgeltes in Höhe der seit in Kraft Treten der Kündigung bereits im Voraus zu viel bezahlter monatlicher Gebühren; (d) werden sämtliche offenen Forderungen für bis zum Datum des Wirksamwerdens der Kün-digung sofort im vollen Umfang fällig; und (e) werden sämtliche Daten nicht weiter zur Verfügung gestellt und von Gute-Tat gelöscht, es sei denn, dass der Nutzer und Gute-Tat einen schriftlichen Vertrag über die Übertragung dieser Daten schließen.
8.3 Bis zum Ende der Vertragslaufzeit sichert Gute-Tat zu, dass eine Funktion zum Export der Adressdaten der sozialen Organisationen und der Ehrenamtlichen bereitgestellt wird.
9. Vertraulichkeit und Änderungen der Vereinbarung
9.1 Sämtliche Inhalte dieser Vereinbarung sind von den Vertragsparteien vertraulich zu handhaben. Keine Partei wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offen legen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, aufgrund von Gesetz oder einer gerichtlichen Anweisung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien sämtliche vertraulichen Informationen sofort zurückgeben oder vernichten.
9.2 Gute-Tat behält sich das Recht vor, mit Ausnahme von Punkt 2.1 Teile dieser Vereinbarung zu ändern. Gute-Tat wird den Nutzer über die neue Vereinbarung schriftlich (per E-Mail) in Kenntnis setzen. Setzt der Nutzer die Benutzung des EHRENAMTSMANAGER 30 Tage nach der Zusendung der veränderten Vereinbarung fort, gilt dies als Erklärung der Annahme der Änderungen, sofern dieser nicht innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich widersprochen wird.
10. Schlussbemerkung, Salvatorische Klausel
Diese Vereinbarung enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt alle vorherigen Verträge/Abreden gleich welcher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam/undurchführbar sein oder nach Abschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der angestrebten Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen/un-durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das Landgericht Berlin zuständig.